Erwägungsgrund 7 32014D0670
Nach Artikel 102 des Euratom-Vertrags kann das Abkommen erst dann für die Europäische Atomgemeinschaft in Kraft treten, nachdem die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission mitgeteilt haben, dass es nach den Vorschriften ihrer jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnung anwendbar geworden ist.