Erwägungsgrund 4 32014D0685
Am 12. Juni 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/349/GASP angenommen, durch den die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP geändert und um zwei Jahre bis zum 14. Juni 2016 verlängert wurde und in dem ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Juni 2014 bis zum 14. Oktober 2014 festgelegt wurde.