Erwägungsgrund 6 32014D0685
Im Rahmen ihres Mandats und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 2. September 2014 sollte die EULEX KOSOVO auch Unterstützung für in einen Mitgliedstaat verlagerte Strafgerichtsverfahren leisten, sofern sämtliche erforderlichen Rechtsvereinbarungen geschlossen wurden, um alle Phasen dieser Verfahren abzudecken.