Erwägungsgrund 5 32014D0685
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Oktober 2014 bis zum 14. Juni 2015 festgelegt wird.
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Oktober 2014 bis zum 14. Juni 2015 festgelegt wird.