Erwägungsgrund 3 32014D0727
Am 27. August 2014 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2174 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNSCR 2174 (2014)“) angenommen, mit der die Anwendung des Reiseverbots und des Einfrierens von Vermögensgegenständen gemäß Nummer 22 der UNSCR 1970 (2011) und Nummer 23 der Resolution 1973 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNSCR 1973 (2011)“) verlängert wird.