Erwägungsgrund 5 32014D0827
Am 22. Juli 2013 ist der Rat außerdem übereingekommen, dass die EU ihren integrierten Ansatz zur Verbesserung der Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Somalia weiterverfolgen wird, der auf der Eigenverantwortung Somalias, auf der engen Abstimmung mit anderen Akteuren und auf Kohärenz und Synergien zwischen den einzelnen EU-Instrumenten — insbesondere zwischen den Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik — beruht.