Erwägungsgrund 8 32014D0827
Die Zusammenarbeit zwischen Atalanta und den Strafverfolgungsbehörden sollte im Interesse eines Beitrags zur Strafverfolgung bei Seeräuberei erleichtert werden, gleichzeitig sollte die Wirksamkeit ihrer erkenntnisgestützten Operationen zur Bekämpfung der Seeräuberei gesteigert werden.