Erwägungsgrund 1 32014D0837
Gemäß dem Protokoll Nr. 36 konnte das Vereinigte Königreich dem Rat bis zum 31. Mai 2014 mitteilen, dass es hinsichtlich der Rechtsakte der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Befugnisse der Kommission und des Gerichtshofs nicht anerkennt.