Art. 3 Nr. 1 32014D0857BESCHLUSS DES RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an einigen der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die in Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen enthalten sind, beteiligen möchte, und zur Änderung der Beschlüsse 2000/365/EG und 2004/926/EG (2014/857/EU)
In Artikel 1 wird folgender Absatz angefügt: „Die in Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i, Artikel 1 Buchstaben b und c und Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses…
Erwägungsgrund 7 32014D0858BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung der Absicht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, sich an Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden und die nicht Teil des Schengen-Besitzstandes sind, zu beteiligen (2014/858/EU)
Die Bedingungen von Artikel 10 Absatz 5 letzter Satz des Protokolls Nr. 36 sind für die Rechtsakte, die das Vereinigte Königreich mitgeteilt hat und die im…
Art. 7 Abs. 1 32015D0740BESCHLUSS (GASP) 2015/740 DES RATES vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP
Dieser Artikel gilt für die in Anhang I aufgeführten Personen und Organisationen.
Art. 1 Nr. 2 32019R0592VERORDNUNG (EU) 2019/592 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. April 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
In Anhang II Teil 1 wird Folgendes eingefügt: „Vereinigtes Königreich (mit Ausnahme der in Teil 3 genannten britischen Staatsangehörigen)“;
Erwägungsgrund 8 32014D0858BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung der Absicht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, sich an Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden und die nicht Teil des Schengen-Besitzstandes sind, zu beteiligen (2014/858/EU)
Die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den im Anhang zu diesem Beschluss enthaltenen Rechtsakten sollte daher bestätigt werden —
Art. 4 Abs. 1 32015D0740BESCHLUSS (GASP) 2015/740 DES RATES vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP
Dieser Artikel gilt für die in Anhang I aufgeführten Personen.