Erwägungsgrund 3 32014D0906
Am 6. November 2014 hat das Technische Sekretariat der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OVCW) die Union um deren Ermächtigung ersucht, die im Beschluss 2013/726/GASP festgelegte Durchführungszeit bis zum 30. September 2015 zu verlängern, damit das Projekt über das in Artikel 5 Absatz 2 jenes Beschlusses genannte Ende der Geltungsdauer hinaus weiter durchgeführt werden kann.