Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Aussetzung des Reiseverbots und das Einfrieren von Vermögensgegenständen für die Mehrheit der Personen und Organisationen, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind, sollte ebenfalls verlängert werden. Zusätzlich sollten diese Maßnahmen für bestimmte weitere Personen, die in jenem Anhang aufgeführt sind, ausgesetzt werden. Die Anwendung des Reiseverbots und des Einfrierens von Vermögensgegenständen sollte für zwei Personen und eine Organisation, die in jenem Anhang aufgeführt sind, aufrechterhalten werden.
Die Anwendung des Reiseverbots und des Einfrierens von Vermögensgegenständen sollte für zwei Personen und eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses…
Die Aussetzung des Reiseverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten für die Mehrzahl der in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführten Personen und…
In Anbetracht des Ergebnisses des Verfassungsreferendums vom 16. März 2013 in Simbabwe hat der Rat beschlossen, das Reiseverbot und das Einfrieren von…
Mit dem Beschluss 2006/718/GASP des Rates wurde Anhang IV des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP geändert, in dem die natürlichen und juristischen Personen,…
Der Beschluss 2014/145/GASP sieht Reisebeschränkungen und das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vor, die für Handlungen,…
In dem Beschluss 2010/413/GASP ist ferner vorgesehen, dass die dort vorgesehenen Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten nicht für Handlungen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.