Erwägungsgrund 3 32015D1141
Der Europäische Rat hat sich am 23. April 2015 verpflichtet, die Präsenz der Union auf See zu verstärken, irreguläre Migrationsströme zu unterbinden und die interne Solidarität und Verantwortung zu stärken. Er hat sich verpflichtet, unter anderem Niger verstärkt bei der Überwachung und Kontrolle seiner Landgrenzen und der Landwege zu unterstützen und sich dabei auf die bestehenden GSVP-Operationen in der Region zu stützen. Nach der strategischen Zwischenüberprüfung hat sich das Politische und Sicherheitspolitische Komitee am 13. Mai 2015 auf eine neue Vorgehensweise verständigt, bei der das Engagement in Niamey mit einer ständigen Präsenz in Agadez kombiniert wird.