Erwägungsgrund 4 32015D1141
Der Beschluss 2012/392/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass der Zeitraum, der von dem als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckt wird, bis zum 15. Juli 2016 verlängert wird. Innerhalb von drei Monaten nach Annahme dieses Beschlusses wird der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag nach der weiteren operativen Planung für den zweigleisigen Ansatz, bei dem ein verstärktes Engagement in Niamey mit einer ständigen Präsenz in Agadez kombiniert wird, überprüft.