Beschluss (EU) 2015/1156 des Rates vom 13. Juli 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (Batterien und Akkumulatoren) zu vertretenden Standpunkt
Die Richtlinie 2013/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32015D1156
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