Beschluss (EU) 2015/1156 des Rates vom 13. Juli 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (Batterien und Akkumulatoren) zu vertretenden Standpunkt
Anhang II des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32015D1156
Erwägungsgrund 6 32015D1156Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen