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Die Höhe der Geldbuße sollte 0,2 % des Bruttoinlandsprodukts Spaniens im Jahr 2014 nicht überschreiten.
Diese gegen Spanien zu verhängende Geldbuße sollte im Prinzip 0,2 % des Vorjahres-BIP betragen, kann jedoch aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Umstände…
Von der Geldbuße von 0,2 % des BIP, die wegen des Versäumnisses, der Ratsempfehlung vom 21. Juni 2013 entsprechend wirksame Maßnahmen zu treffen, gegen Spanien…
In Anbetracht dieser Umstände sollte die gegen Spanien zu verhängende Geldbuße auf 18,93 Mio. EUR festgesetzt werden —
Angesichts des mit Gründen versehenen Antrags Spaniens und unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte, insbesondere der von der spanischen Regierung seit…
Die Geldbußen nach Absatz 1 müssen wirksam, abschreckend und — in Bezug auf Art, Schwere und Dauer der Verfälschung der Darstellung — verhältnismäßig sein. Der…
Wenn auf der Grundlage der Berechnung gemäß Artikel 3 Absatz 2 und einer etwaigen gemäß Artikel 4 vorgenommenen Erhöhung oder Reduzierung des Grundbetrags die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.