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Die Zielvorgaben für die Union und ihre Mitgliedstaaten sind in der in Doha beschlossenen Änderung mit einer Fußnote aufgeführt, aus der hervorgeht, dass diese Zielvorgaben auf der Voraussetzung beruhen, dass sie nach Artikel 4 des Protokolls von Kyoto von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam erfüllt werden. Bei der Annahme der in Doha beschlossenen Änderung haben die Union, ihre Mitgliedstaaten, Kroatien und Island außerdem eine gemeinsame Absichtserklärung dahin gehend abgegeben, dass sie ihre Verpflichtungen für den zweiten Verpflichtungszeitraum gemeinsam erfüllen wollen. Diese Erklärung spiegelt sich im Konferenzbericht wider und wurde in den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2012 bekräftigt.
Die Zielvorgaben für die Union, ihre Mitgliedstaaten und Island sind in einer Fußnote der in Doha beschlossene Änderung aufgeführt, aus der hervorgeht, dass…
Die Zielvorgaben für die Union, ihre Mitgliedstaaten und Island sind in einer Fußnote der in Doha beschlossenen Änderung aufgeführt, aus der hervorgeht, dass…
Die Union und ihre Mitgliedstaaten erfüllen ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 3 des Protokolls von Kyoto und gemäß der in Doha beschlossenen Änderung im…
In derselben Erklärung gaben die Union, ihre Mitgliedstaaten, Kroatien und Island, im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls von Kyoto, nach dem…
Die Bedingungen der Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der Verpflichtungen der Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands gemäß Artikel 3 des Protokolls…
Im Einklang mit diesem Ansatz stimmte der Rat ferner zu, dass die Emissionsreduktionsverpflichtungen einzelner Mitgliedstaaten die im Unionsrecht verankerten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.