Erwägungsgrund 2 32015D1339
Die Union und ihre Mitgliedstaaten stimmten der in Doha beschlossenen Änderung als Teil eines Pakets zu, wonach die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „Übereinkommen“) übereinkommen, bis Ende 2015 ein Protokoll, ein anderes Rechtsinstrument oder eine Vereinbarung mit Rechtswirkung im Rahmen des Übereinkommens anzunehmen, das bzw. die für alle Vertragsparteien gilt und das bzw. die ab 2020 wirksam werden und umgesetzt werden soll. Die Verhandlungen über dieses rechtsverbindliche Instrument werden in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Durban-Plattform für verstärktes Handeln weitergeführt.