Erwägungsgrund 10 32015D1340
Um die in Doha beschlossene Änderung rasch — vor der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris Ende 2015, auf der ein neues rechtsverbindliches Instrument für die Zeit nach 2020 angenommen werden soll, — in Kraft treten zu lassen und um das Bestreben der Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands hervorzuheben, die Rechtskraft des zweiten Verpflichtungszeitraums frühzeitig zu ermöglichen, sollten die Union, ihre Mitgliedstaaten und Island sich zum Ziel setzen, sowohl die in Doha beschlossene Änderung als auch die Vereinbarung spätestens im dritten Quartal 2015 zu ratifizieren.