Erwägungsgrund 4 32015D1340
Die Zielvorgaben für die Union, ihre Mitgliedstaaten und Island sind in einer Fußnote der in Doha beschlossenen Änderung aufgeführt, aus der hervorgeht, dass diese Zielvorgaben auf der Voraussetzung beruhen, dass sie gemäß Artikel 4 des Protokolls von Kyoto gemeinsam erfüllt werden. Bei der Annahme der in Doha beschlossenen Änderung haben die Union, ihre Mitgliedstaaten und Island außerdem am 8. Dezember 2012 eine gemeinsame Absichtserklärung dahingehend abgegeben, dass sie ihre Verpflichtungen für den zweiten Verpflichtungszeitraum gemeinsam erfüllen wollen. Die Erklärung wurde auf einer Ad-hoc-Sitzung der EU-Minister in Doha angenommen und am 17. Dezember 2012 vom Rat bestätigt.