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Am 30. März 2015 bat Dänemark die Europäische Union um Zustimmung zu der vorgeschlagenen Ratifizierung des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (im Folgenden „Übereinkommen“) und zu dem zugehörigen Protokoll über Luftfahrzeugausrüstung (im Folgenden „Protokoll“), die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen waren.
Im Namen der Europäischen Union gestattet die Kommission Dänemark, das Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und das…
Das Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (nachstehend „Übereinkommen von Kapstadt“) und das zugehörige Protokoll über…
Das Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (nachstehend „Übereinkommen von Kapstadt“) und das zugehörige Protokoll über…
Am 5. August 2013 hat Dänemark die Europäische Union um Einverständnis zu der geplanten Ratifizierung des Übereinkommens vom 23. November 2007 über die…
Einige der unter das Übereinkommen und das Protokoll fallenden Fragen sind ebenfalls durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 geregelt, wodurch diese Instrumente…
Daher sollte die Europäische Union der Ratifizierung des Übereinkommens und des Protokolls durch Dänemark zustimmen. Bei der Ratifizierung des Übereinkommens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.