Erwägungsgrund 3 32015D1388
Einige Bestimmungen des Vertrags über den Waffenhandel betreffen Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, weil sie in den Anwendungsbereich der Gemeinsamen Handelspolitik fallen oder die Binnenmarktregeln für die Weitergabe von konventionellen Waffen und Explosivstoffen berühren.