Erwägungsgrund 5 32015D1388
Folglich sollte der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsstaaten des Vertrags über den Waffenhandel vom Rat festgelegt und danach von den Mitgliedstaaten gemeinsam im Interesse der Union zum Ausdruck gebracht werden.