Art. 2 32015D0162
Die in Artikel 1 genannten Beihilfemaßnahmen sind mit dem Binnenmarkt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV im Lichte der von Lettland eingegangenen Verpflichtungen vereinbar, die Gegenstand von Anhang I sind.
Die in Artikel 1 genannten Beihilfemaßnahmen sind mit dem Binnenmarkt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV im Lichte der von Lettland eingegangenen Verpflichtungen vereinbar, die Gegenstand von Anhang I sind.