Erwägungsgrund 1 32015D0017
Die EZB ist verpflichtet, den Gesamtbetrag der zu erhebenden jährlichen Aufsichtsgebühren zu bestimmen, indem sie Gebührenbescheide für jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen erlässt, und sie muss diese Informationen bis zum 30. April des jeweiligen Gebührenzeitraums auf ihrer Website veröffentlichen.