Erwägungsgrund 4 32015D0017
Zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr, die für jedes beaufsichtigte Unternehmen oder jede beaufsichtigte Gruppe zu entrichten ist, werden die gesamten Kosten in zwei Teile aufgeteilt: die Kosten für bedeutende Unternehmen und Gruppen und die Kosten für weniger bedeutende Unternehmen und Gruppen. Die Aufteilung der Kosten erfolgte auf der Grundlage der Ausgaben, die den jeweiligen Funktionen zugeordnet werden, welche die direkte Beaufsichtigung bedeutender beaufsichtigter Unternehmen und die indirekte Beaufsichtigung weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen ausüben.