Erwägungsgrund 5 32015D0017
Die der EZB im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben im ersten Gebührenzeitraum entstandenen Ausgaben, die aus den Aufsichtsgebühren erstattungsfähig sind, sind im Jahresabschluss 2014 der EZB ausgewiesen.
Die der EZB im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben im ersten Gebührenzeitraum entstandenen Ausgaben, die aus den Aufsichtsgebühren erstattungsfähig sind, sind im Jahresabschluss 2014 der EZB ausgewiesen.