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Die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und (EU) Nr. 1260/2012 treten in Italien am Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und (EU) Nr. 1260/2012 gelten für Italien vom Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht an.
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