Erwägungsgrund 4 32015D1817
Mit Schreiben vom 7. September 2015 an den Vorsitz des Exekutivausschusses des UNHCR beantragte der Leiter der Delegation der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen in Genf daher, dass überprüft wird, wie die einschlägigen Regelungen über die Teilnahme der Union an den Leitungsgremien des UNHCR im Hinblick auf ihre mögliche Teilnahme an informellen vorbereitenden Konsultationen des UNHCR aktualisiert werden können.