Erwägungsgrund 5 32015D1817
Mit Schreiben vom 11. September 2015 an die Mitglieder des Exekutivausschusses des UNHCR schlug der Vorsitz des Exekutivausschusses des UNHCR auf Antrag des Präsidiums des Exekutivausschusses des UNHCR vor, die Geschäftsordnung des Exekutivausschusses des Programms des Hohen Flüchtlingskommissars (im Folgenden („Geschäftsordnung des UNHCR“) zu ändern, um dem Antrag der Union zu entsprechen.