Art. 1 32015D1826
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 4783424,10 EUR, die die Slowakei unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig zugunsten von NCHZ gewährt hat, indem sie dem Unternehmen nach Maßgabe des Gesetzes über strategisch wichtige Unternehmen strategische Bedeutung zuerkannt und es damit vor der regulären Anwendung des Insolvenzrechts bewahrt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.