32015D1900 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 1 32015D1900BESCHLUSS Nr. 1 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU — BOSNIEN UND HERZEGOWINA vom [Datum] zur Annahme seiner GeschäftsordnungArtikel 1 in der Erwägung, dass das Abkommen am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist —Artikel 1