Beschluss (GASP) 2015/2051 des Rates vom 16. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/730/GASP zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit
Im Beschluss 2013/730/GASP des Rates ist vorgesehen, dass die Union einen Beitrag zum Projekt der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit leistet.
Erwägungsgrund 1 32015D2051
Erwägungsgrund 1 32015D2051Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen