Beschluss (GASP) 2015/2051 des Rates vom 16. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/730/GASP zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit
Das im Rahmen des Beschlusses 2013/730/GASP unterstützte Projekt zielt unter anderem darauf ab, die Sicherheitsvorschriften und die Bestandsverwaltung im Zusammenhang mit der Lagerung konventioneller Waffen- und Munitionsbestände zu verbessern (im Folgenden „Projektkomponente Sicherheit der Lagerhaltung“).
Erwägungsgrund 2 32015D2051
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