Art. 2 32014D0930BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2014 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (2014/930/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 26. Januar 2015.
Art. 2 32015D2457BESCHLUSS (EU) 2015/2457 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 16. Dezember 2015.
Art. 2 32014D0900BESCHLUSS DES RATES vom 9. Dezember 2014 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2014/900/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2015.
Art. 2 32015D2458BESCHLUSS (EU) 2015/2458 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Irlands — EGF/2015/006 IE/PWA International)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 16. Dezember 2015.
Art. 2 32016D0547BESCHLUSS (EU) 2016/547 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 13. November 2015.
Art. 2 32015D1157BESCHLUSS (EU) 2015/1157 DES RATES vom 14. Juli 2015 über die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 21. September 2015.