Erwägungsgrund 5 32015D2443
Die Republik Moldau hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie die vollständige Um- und Durchsetzung des Titels V des Abkommens in ihrem gesamten Hoheitsgebiet ab dem 1. Januar 2016 gewährleisten können wird.
Die Republik Moldau hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie die vollständige Um- und Durchsetzung des Titels V des Abkommens in ihrem gesamten Hoheitsgebiet ab dem 1. Januar 2016 gewährleisten können wird.