Art. 2 32015D0320
Belgien fordert die von der SDVO missbräuchlich verwendete Beihilfe für die Projekte wieder ein, die der Entwicklung eines Handelsnamens und der Werbung dafür, dem Einsatz von 87 zusätzlichen Behältern, der Durchführung der Werbekampagne Dagverse Vis und der Suche nach neuen Schalentierbeständen dienten.
Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die von dem Zeitpunkt, ab dem die Beihilfe dem Empfänger zur Verfügung stand, bis zu deren tatsächlicher Rückzahlung berechnet werden.
Die Zinsen werden gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 271/2008 der KommissionVerordnung (EG) Nr. 271/2008 der Kommission vom 30. Januar 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 82 vom 25.3.2008, S. 1 ). zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 nach der Zinseszinsformel berechnet.