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Die Europäische Kommission hat für ihre Hauptstandorte mit den Regierungen von Belgien, Luxemburg und Italien Vereinbarungen über Sicherheitsfragen abgeschlossen. Darin wird bestätigt, dass die Kommission selbst für ihre Sicherheit verantwortlich ist.
Die in Absatz 1 genannten Sicherheitsanforderungen werden den Mitgliedstaaten von der Kommission mitgeteilt. Die Kommission weist nach Konsultation der…
Die Kommission oder die von ihr bezeichnete Stelle und die Behörden der Mitgliedstaaten gewährleisten die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten…
6. Gegebenenfalls wendet sich die Kommission soweit möglich zum Zweck der Zusammenarbeit an die zuständigen Stellen des Gastlandes, anderer Mitgliedstaaten oder…
Gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 ist die Kommission für alle Fragen in Verbindung mit der Sicherheit der Systeme zuständig, wobei sie…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Sicherheitsuntersuchungsstellen einerseits und die anderen Behörden, die voraussichtlich an den Aktivitäten im…
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES UMSTANDS, dass die Europäische Kommission über Durchsetzungsbefugnisse verfügt, um die Durchführung der gemeinschaftsrechtlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.