Art. 17 32015D0443
Die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit übt die in diesem Beschluss genannten Befugnisse der Kommission unter der Aufsicht und Verantwortung des für die Sicherheit zuständigen Kommissionsmitglieds aus.
Die spezifischen Bestimmungen bezüglich der Cybersicherheit sind im Beschluss C(2006) 3602 niedergelegt.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung dieses Beschlusses und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen sowie die Überprüfung der Einhaltung kann auf andere Kommissionsdienststellen übertragen werden, sofern die Sicherheit dezentral auf wirksamere, ressourcenschonendere und zeitsparendere Weise gewährleistet werden kann, beispielsweise wegen des Standorts der betreffenden Dienststellen.
Findet Absatz 3 Anwendung, so schließen die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit und gegebenenfalls der Generaldirektor für Informatik Vereinbarungen mit einzelnen Kommissionsdienststellen, in denen klare Regeln und Zuständigkeiten für die Umsetzung und Überwachung der Sicherheitsstrategie festgelegt werden.