Erwägungsgrund 4 32016D0883
Dieser Beschluss ist gemäß Artikel 21 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 in voller Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung Gegenstand eines Ermächtigungsbeschlusses der Kommission für das für die Sicherheit zuständige Kommissionsmitglied.