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Im Rahmen der Zuständigkeiten des Anweisungsbefugten der Vergabebehörde gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates stellt der Anweisungsbefugte sicher, dass die als Verschlusssache eingestufte Finanzhilfe mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 und seinen Durchführungsbestimmungen im Einklang steht.
Zu diesem Zweck zieht der zuständige Anweisungsbefugte in allen Phasen die Sicherheitsstelle der Kommission zu Fragen im Zusammenhang mit den Sicherheitselementen einer als Verschlusssache eingestuften Finanzhilfevereinbarung bzw. eines derartigen Programms oder Projekts zu Rate und unterrichtet die örtlichen Sicherheitsbeauftragten über die unterzeichneten als Verschlusssache eingestuften Finanzhilfevereinbarungen. Die Entscheidung über den Geheimhaltungsgrad bestimmter Aspekte liegt bei der Vergabebehörde und wird unter gebührender Berücksichtigung des Einstufungsleitfadens für Verschlusssachen getroffen.
Werden die in Artikel 5 Absatz 3 genannten Programm- oder Projektsicherheitsanweisungen angewandt, so nehmen die Vergabebehörde und die Sicherheitsstelle der Kommission die ihnen in diesen Anweisungen übertragenen Aufgaben wahr.
Unter Einhaltung der Anforderungen dieser Durchführungsbestimmungen arbeitet die Sicherheitsstelle der Kommission eng mit den nationalen Sicherheitsbehörden und den beauftragten Sicherheitsbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten zusammen, insbesondere in Bezug auf Sicherheitsbescheide für Einrichtungen sowie Sicherheitsermächtigungen für Personal, Besuchsverfahren und Beförderungspläne.
Werden Finanzhilfen von Exekutivagenturen oder anderen Fördereinrichtungen der EU verwaltet und finden die in anderen Rechtsakten festgelegten spezifischen Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 4 keine Anwendung,
so übt die übertragende Kommissionsdienststelle die Rechte des Herausgebers von EU-VS aus, die im Rahmen der Finanzhilfen generiert wurden, sofern die Übertragungsvereinbarungen dies vorsehen,
ist die übertragende Dienststelle der Kommission für die Festlegung des Geheimhaltungsgrades zuständig,
werden Ersuchen um Informationen über die Sicherheitsüberprüfung und die Mitteilungen an die nationalen Sicherheitsbehörden und/oder beauftragten Sicherheitsbehörden über die Sicherheitsstelle der Kommission übermittelt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
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