Erwägungsgrund 1 32008D0679BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 31. Juli 2008 über die Gewährung von maßnahmenbezogenen Zuschüssen für die Übersetzung und den Test eines Moduls für eine Erhebung über Kriminalitätsopfer im Rahmen des Spezifischen Programms Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung als Teil des Generellen Programms Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte (2008/679/JI)
Die Kommission hat am 16. April 2007 das jährliche Arbeitsprogramm 2007 für das Spezifische Programm Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung als Teil des…
Erwägungsgrund 14 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Der Beschluss 2002/630/JI sollte ab dem 1. Januar 2007 durch den vorliegenden Beschluss und durch den Beschluss zur Auflegung des spezifischen Programms…
Art. 1 Abs. 2 32007D1150BESCHLUSS Nr. 1150/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013
Das Programm läuft vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013.
Erwägungsgrund 15 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten —
Erwägungsgrund 22 32007D1150BESCHLUSS Nr. 1150/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten —
Erwägungsgrund 21 32007D1149BESCHLUSS Nr. 1149/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Ziviljustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten —