Erwägungsgrund 2 32015D0051
Neben den nationalen Zentralbanken und den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten ist es für Einrichtungen und Organe der Union oder internationale Organisationen von Interesse, an den Tätigkeiten des EPCO sowie an seinen gemeinsamen Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Eine solche Teilnahme soll zu den vom EZB-Rat festgelegten Bedingungen erfolgen. Diese Bedingungen sollen ähnlich denen sein, die für die Zentralbanken gelten.