Erwägungsgrund 3 32015D0051
Am 13. November 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Leitlinie über die Beschaffung von Euro-Banknoten. Darüber hinaus wurden die Rechtsvorschriften der Union zur öffentlichen Auftragsvergabe geändert durch Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, durch die die gemeinsame Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sowie der Einsatz zentralisierter bestimmter Vergabeverfahren gefördert wird. Der EZB-Rat beabsichtigt, durch die Förderung einer Teilnahme an gemeinsamen Auftragsvergaben von der geänderten Gesetzgebung zu profitieren.