Beschluss (EU) 2016/21 der Europäischen Zentralbank vom 23. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2008/17 zur Festlegung des Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem (EZB/2015/51)
Die Effektivität und Effizienz des EPCO soll vor Ablauf seines Mandats bewertet werden.
Erwägungsgrund 6 32015D0051
Erwägungsgrund 6 32015D0051Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen