Erwägungsgrund 5 32015D0051
Der EZB-Rat hat am 7. Januar 2015 die Verwendung eines für mehrere Haushaltsjahre geltenden Finanzrahmens genehmigt, um das Haushaltsverfahren des EPCO zu straffen und weitere Anstrengungen im Zusammenhang mit der Leitung gemeinsamer Auftragsvergaben zu unterstützen. Darüber hinaus nahm der EZB-Rat Änderungen zur Flexibilisierung der Beschaffungsplanung vor, wonach das EPCO einen fortlaufenden Beschaffungsplan erstellen wird, der dem EZB-Rat jedes Jahr zur Genehmigung vorzulegen ist.