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Jedes Bankkonto wird in Form eines auf Euro lautenden Sichtkontos oder Festgeldkontos für kurzfristige Anlagen bei einem erstklassigen Finanzinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat eröffnet. In ordnungsgemäß begründeten Fällen können nach Billigung des Verwalters Konten bei einem Finanzinstitut mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten eröffnet werden.
In ordnungsgemäß begründeten Fällen können auch auf andere Währungen als den Euro lautende Konten eingerichtet werden.
Auf diese Bankkonten werden die Beiträge der beitragenden Staaten eingezahlt. Sie dienen dazu, dem Befehlshaber der Operation die Kassenvorschüsse zur Verfügung zu stellen, die für die Ausführung der Ausgaben im Zusammenhang mit den gemeinsamen Kosten einer Militäroperation erforderlich sind.
Die Beiträge nach den Artikeln 28 und 30 werden jeweils auf getrennte Bankkonten eingezahlt. Sie werden für die Ausführung der Ausgaben verwendet, für die Athena die Verwaltung gemäß den entsprechenden Artikeln übertragen wurde.
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