Erwägungsgrund 1 32015D0669
Gemäß der Entscheidung 2007/421/EG der Kommission hatte der Generaldirektor für Energie und Verkehr jedes Jahr zum 1. Juli ein aktuelles Verzeichnis der gemäß der Richtlinie 94/57/EG des Rates anerkannten Organisationen im Amtsblatt zu veröffentlichen.