Erwägungsgrund 4 32015D0669
Die damit hinfällig gewordene Entscheidung 2007/421/EG sollte daher aufgehoben und das aktuelle Verzeichnis der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 anerkannten Organisationen regelmäßig im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden —