Erwägungsgrund 3 32015D0669
Gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 erstellt die Kommission ein Verzeichnis der im Einklang mit diesem Artikel anerkannten Organisationen und sorgt für dessen regelmäßige Aktualisierung und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.